Rauchwarnmelder ab 2017 in jeder Wohnung Pflicht

insbesondere bei der Verwendung von Kerzen sind Rauchmelder wichtig

Der Countdown läuft: Zum 31. Dezember endet in Nordrhein-Westfalen die Übergangsfrist für die Rauchwarnmelderpflicht. Ab 1. Januar 2017 müssen auch bestehende Wohngebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung verlangt dann in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie angrenzenden Fluren die lebensrettenden Geräte. Weitere Melder sollten idealerweise in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer installiert werden, da hier die Brandgefahr beispielsweise durch Kerzen oder elektrische Geräte besonders groß ist. Die Rauchwarnmelderpflicht besteht für Neu- und Umbauten in Nordrhein-Westfalen bereits seit April 2013.
Was bei der Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen zu beachten ist, hat die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ für die Interessengruppen Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften zusammengestellt.

Wichtige Hinweise für Vermieter und Mieter:
Für den Einbau von Rauchwarnmeldern in Nordrhein-Westfalen sind die Eigentümer der Wohnungen oder Häuser verantwortlich. Nach der Installation ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter beziehungsweise der selbst nutzende Eigentümer, für die regelmäßige Wartung zuständig.
Entsprechende Einbau- und Installationshinweise werden in der Regel durch die Hersteller bei den Geräten beigefügt.

Rauchwarnmelder regelmäßig überprüfen
Für die Wartung und Pflege der Rauchwarnmelder ist in Nordrhein-Westfalen der unmittelbare Nutzer, also der Mieter, verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung. Rauchwarnmelder sind gemäß ihre Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dazu gehört der Check, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder mittels gedrückter Prüftaste Probealarm auslöst und damit die volle Funktionsfähigkeit signalisiert. Beschädigte Rauchwarnmelder müssen unverzüglich ausgetauscht werden. Bei Fehlfunktion muss die Batterie ersetzt oder der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden. Laut DIN 14676 ist ein Rauchwarnmelder spätestens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme auszutauschen. Da viele Verbraucher nicht wissen, wie Rauchmelder-Batteriewarntöne oder Alarmtöne im Brandfall klingen, hat die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ mehrere Beispielwarntöne von Geräten verschiedener Hersteller auf ihrer Website veröffentlicht. Ebenso sind Wartungstipps für Rauchwarnmelder abrufbar.

Empfehlung zur Installation von Rauchmeldern 

Rauchwarnmelder müssen gereinigt werden
Staub aus der Umgebungsluft setzt sich im Laufe der Jahre in den Rauchwarnmeldern ab und reduziert damit ihre Leistungsfähigkeit. Eine regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder gemäß Herstellerangaben ist daher zwingend erforderlich, um die Funktionalität während der Lebensdauer zu gewährleisten.
 
Bedienungsanleitung beachten
Mieter sollten sich die Bedienungsanleitung der installierten Rauchwarnmelder aushändigen lassen. Nur so können sie die jährliche Prüfung korrekt durchführen.
Wichtige Hinweise für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
Auch Wohnungseigentümer-Gemeinschaften sind in Nordrhein-Westfalen zum Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtet. Der einzelne Eigentümer muss den Einbau und die kostenpflichtige Wartung auch dann akzeptieren und mitfinanzieren, wenn er in seiner Wohnung bereits Rauchwarnmelder installiert hat. Das ist laut Beschluss des Landgerichts Düsseldorf zumutbar. Der Grund: Es wird ein höheres Maß an Sicherheit erreicht, wenn Einbau und Wartung der Geräte für das ganze Haus in einer Hand sind.
 
Wichtige Hinweise für Senioren: Senioren besonders gefährdet
Senioren sind die am stärksten gefährdete Gruppe. Das Risiko, bei einem Wohnungsbrand ums Leben zu kommen, ist für sie sogar doppelt so hoch wie für die restliche Bevölkerung. Infolge des demografischen Wandels wird mit der wachsenden Anzahl der Senioren das Gefährdungspotenzial steigen. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ setzt deshalb auf konkrete Aufklärung und bietet Senioren und Angehörigen eine Risiko-Checkliste an.
 
Checkliste schützt Senioren
Die Checkliste weist auf mögliche Brandgefahren im Haushalt hin. Anhand von Fragen zum Gesundheitszustand, zu Fluchtwegen und zur Wohnsituation hilft sie älteren Menschen und Angehörigen, mögliche Gefahrenquellen zu erkennen und das Brandrisiko zu minimieren. Bei der Auswertung wird schnell deutlich, wie hoch das Gefährdungspotenzial ist und ob akuter Handlungsbedarf besteht.
 

Weitere Tipps zur Brandprävention für Senioren und die Online-Checkliste unter: http://www.senioren-brandschutz.de

 

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