Sehr häufig bekommen wir im Sommer Anfragen bezüglich der Befüllung von Schwimmbecken und Swimmingpools. Leider können wir diesbezüglich keine positiven Rückmeldungen geben.

Der Eingriff in die öffentliche Trinkwasserversorgung über die sicherlich bekannten Hydranten, ist der Feuerwehr nur unmittelbar zur Entnahme von Wasser für die Brandbekämpfung oder zum Befüllen der Löschwasservorratsbehälter unserer Tanklöschfahrzeuge gestattet. Selbst für Ausbildungszwecke nutzen wir mittlerweile schon andere, nicht wasserführende Systeme. Hier sind die Wasserversorgungsverbände zu Recht auch auf Grund gesetzlicher Vorgaben sehr empfindlich geworden, da die zu beachtenden Hygienestandards vom Gesetzgeber deutlich erhöht wurden.

Aber das ist auch nur die eine Seite der Medaille. Die Kehrseite stellt nochmals ein anderes Bild heraus: Wo beginnen wir innerhalb unserer Gemeinde zwischen den Wünschen der Bürger zu differenzieren, auch mit dem Hintergrund dabei den legalen Weg nicht zu verlassen? Die Entnahme von nahezu 10.000 l Wasser aus dem Trinkwassernetz des Versorgers ohne den Einsatz eines Wasserzählers ist zum Befüllen eines Pools nicht zu begründen und würde sowohl den verantwortlichen Einheitsführer der Ihren Pool befüllt wie auch uns als Leiter der Feuerwehr über den Rand der Legalität hinaus bringen.

Aus den hier genannten Gründen bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nicht zur Befüllung von Schwimmbecken und Pools zur Verfügung stehen.

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