Unterschiede einer Feuerwehr in Deutschland gegenüber einer Nachbarwehr aus den Niederlanden

Neben den sprachlichen Unterschieden (fast alle Niederländer in der Grenzregion können deutsch!) gibt es auch in der Feuerwehrarbeit wesentliche Unterschiede. Einige haben wir nachstehend aufgeführt:

Deutschland   Niederlande
1. Neue Fahrzeuge und sämtliche Gerätschaften müssen den DIN-Normen entsprechen. Dies gilt auch für Beladungen und Geräteeigenschaften, was sich dann auch auf Anschaffungspreise auswirkt.  

1. Die Niederländer unterliegen keiner Norm und können Beschaffungen nach eigenen Erfahrungen und Bedürfnissen tätigen. Es können fast alle auf dem Markt erhältlichen Geräte gekauft werden.

 2. Die Grundausbildung für freiwillige Feuerwehrangehörige erfolgt standortbezogen und überregional auf Kreisebene. Lerninhalte werden nach den Feuerwehrdienstvorschriften vermittelt.    2. Die Grundausbildung dauert über 2 Jahre (wöchentlich 2 Abende + Samstag) und ist mit der von Berufsfeuerwehrangehörigen identisch. Somit können freiw. Feuerwehrangehörige bei Bedarf sofort in Berufsfeuerwehren eingesetzt werden.
 3. Der Eintritt in die Feuerwehr ist freiwillig. Körperliche Tauglichkeit und die deutsche Sprache sind Voraussetzung. Bei gesundheitlichen Beschwerden wird z.B. die Atemschutztauglichkeit verloren – der Angehörige bleibt aber Mitglied der Feuerwehr.    3. Der Eintritt in die Feuerwehr ist freiwillig. Körperliche Fitness wird vorausgesetzt. Körperliche Beschwerden und Verlust der Atemschutztauglichkeit bedeuten einen Ausschluss aus der Feuerwehr.
 4. Gemäß dem Gesetz für Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG) sind Feuerwehrangehörige für Einsätze und besonderen Übungen vom Arbeitgeber freizustellen. Dieser kann für die Fehlzeiten bei der jeweiligen Stadt den Lohnausfall einfordern, damit dem Feuerwehrangehörigen kein finanzieller Nachteil entsteht.    4. Der Eintritt in die Feuerwehr ist nur möglich, wenn der Feuerwehrangehörige jederzeit vom Arbeitgeber freigestellt wird. Der Anfahrtsweg zum Gerätehaus muss innerhalb von 2 Minuten erfolgen.
 5. Ein Löschgruppenfahrzeug wird mit 9 Personen besetzt. Im Einsatzfalle ist es nicht immer möglich, die Fahrzeuge voll zu besetzen, da sonst ein zu großer Zeitraum bis zum Ausrücken vergeht.    5. Jedes Löschfahrzeug wird mit 6 Personen besetzt. Das Ausrücken vom Gerätehaus darf nur voll besetzt erfolgen.
 6. Bei jedem Feuerwehreinsatz wird auch ein Rettungswagen eingesetzt. Nicht gemeldete Patienten können sofort versorgt werden. Auch dient dieses Fahrzeug dem Eigenschutz der Feuerwehr-angehörigen.  

6. Der Rettungsdienst ist in den Niederlanden strikt getrennt. Ein Rettungswagen muss, soweit nicht direkt alarmiert, zusätzlich nachgefordert werden.

 7. Polizei und Feuerwehr (mit Rettungsdienst)  unterhalten eigenständige Leitstellen.    7. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst unterhalten eine gemeinsame Leitstelle. Für die Region Twente z.B. befindet sich die Leitstelle in Hengelo. Somit soll eine bessere Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen möglich werden.
 8. Die jeweiligen Gruppenführer, Maschinisten und Atemschutztrupps werden mit Handfunksprechgeräten ausgestattet.    8. Auf dem Fahrzeug ist für jeden eingesetzten Feuerwehrangehörigen ein Handfunksprechgerät vorgesehen.
 9. Einsatzleiter ist zunächst der ranghöchste Feuerwehrmann vor Ort. Dieser wird im Verlauf durch den Löschzugführer, Wehrführer oder Kreisbrandmeister abgelöst.  

9. Die Twente setzt einen Offizier vom Dienst (OvD) ein, der in der gesamten Region für alle Einsätze verantwortlich ist und die Einsatzleitung übernimmt. Die örtlichen Kräfte haben sich unterzuordnen.

 10. Feuerlöschkreiselpumpen werden in Deutschland nach DIN mit einer Nennleistung von 8 Bar betrieben.    

10. Die Niederländer setzen verstärkt Hochdruckpumpen ein. So können Wasserschäden durch Löschwasser verringert werden.

 11. Auf den Löschfahrzeugen sind Atemschutzgeräte für 2 Trupps vorhanden (=4 Stück).    11. Auf den Löschfahrzeugen ist für jeden Feuerwehrmann ein Atemschutzgerät vorhanden (=6 Stück).
 12. Mit dem 60. Geburtstag scheidet der Feuerwehrangehörige aus dem aktiven Dienst aus und tritt in die Ehrenabteilung der Feuerwehr ein.   12. Der Feuerwehrdienst endet für Feuerwehrangehörige mit 55 Jahren.
 13. Saugleitungen werden in Längen von 1,2 m und dem Saugkorb zusammengekuppelt.   13. Saugleitungen werden in Längen von 5 m auf dem Fahrzeugdach mitgeführt. Der Saugkorb ist bereits installiert. Für das Zusammenkuppeln werden keine Kupplungsschlüssel benötigt.
 14. Jede Stadt ist für den Brandschutz und der Einhaltung der gesetzlichen Auflagen verantwortlich.  

14. Die Organisation der Feuerwehr erfolgt überregional. Spezialausrüstungen werden überregional gelagert und im Bedarfsfall angefordert.
Alarmiert wird nicht der Löschzug, auf dessen Ortsgebiet der Vorfall passiert, sondern die Feuerwehr, die am schnellsten die Einsatzstelle erreichen kann.

 15. In Deutschland sind alle Verkehrsteilnehmer gesetzlich verpflichtet, dem Einsatzfahrzeug bei Gebrauch von Martinshorn und Blaulicht eine möglichst ungehinderte Fahrt zu ermöglichen.  

15. In den Niederlanden gibt es dieses Gesetz nicht. Somit reagieren niederländische Verkehrsteilnehmer oft anders als erwartet oder gar nicht. Dies muss auf Einsatzfahrten, besonders in der Grenzregion beachtet werden.

16. Der Gebrauch von Martinshorn und Blaulicht ist zur Menschenrettung, Gefahrenabwehr und Einsatzübungen gestattet.  

16. In den Niederlanden wird bei Einsatzfahrten nach 3 Kategorien unterschieden:
a. Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn zur Menschenrettung oder erheblicher Gefahrenabwehr mit Abweichung von den Verkehrsregeln
b. Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn bei kleiner Gefahrenabwehr ohne Menschenrettung. Verkehrsregeln müssen eingehalten werden.
c. Übungen werden nur mit Blaulicht und Beachtung der Verkehrsregeln gefahren.

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